AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR MITGLIEDERVERTRÄGE

Studio29 – House of Performing Arts

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs- und Veranstaltungsorte des Studio29 – House of Performing Arts innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 Vertragsschluß und –dauer

Mit Unterzeichnung des Mitgliedervertrages kommt es zum Vertragsschluss zwischen Sonia Bartuccelli als Betreiberin des Studio29 – House of Performing Arts (im Folgenden: Studio29) und dem Vertragspartner (im Folgenden: Mitglied). Bei Minderjährigen oder unmündigen Personen muß die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. Dieser wird durch seine Unterschrift Vertragspartner des Studio29.

Diese allgemeinen Geschäftbedingungen gelten in diesem Fall auch für die minderjährige Person.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate, bei einem Vertragsstart zum 15. eines Monats sind es 3,5 Monate. Danach gilt der Vertrag automatisch als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

§ 3 Vertragsgegenstand

Das Mitglied verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der Kursgebühren und ist im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Kurse berechtigt. Sonderstunden für Auftritte und Shows, wie beispielsweise Schulperformances, sind im Preis enthalten. Workshops und Privatstunden sind nicht Vertragsgegenstand.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Kursgebühr ist monatlich im Voraus bis zum ersten Werktag eines jeden Monats zu zahlen.

Sollte ein Vertragsstart zum 15. eines Monats vereinbart sein, so muss direkt der halbe Monatsbeitrag gezahlt werden und anschließend zum 1. des Monats der volle Monatsbeitrag. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an.

Bei Zahlungsverzug darf Studio29 für jede schriftliche Mahnung 5,- € pauschalierte Mahnkosten berechnen. Weiterhin sind vom Mitglied für den Fall des Verzuges Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in der jeweiligen Höhe zusätzlich zu den Kursgebühren zu bezahlen. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden (z. B. wegen Urlaub) oder Abbruch des gebuchten Kurses entbinden das Mitglied nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Kursgebühr. Die Auszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.

Die aktuellen Kursgebühren sind in dem zugehörigen Vertrag aufgeführt und verstehen sich inklusive Steuern. Studio29 ist zur Preisänderung berechtigt. Eine Preisänderung ist dem Mitglied mindestens 3 Monate vor dessen in Kraft treten durch geeigneten Aushang in der Schule bekannt zu machen. Macht Studio29 von dem Recht zur Preiserhöhung gebrauch, kann das Mitglied mit einer Frist von 14 Tagen außerordentlich zum Ende des Monats kündigen, in dem letztmalig der Monatsbeitrag ohne Preiserhöhung zu entrichten ist. Eine Erhöhung ist 1 x jährlich und maximal in Höhe von 5% des zu erhöhenden Beitrages zulässig.

§ 5 Versäumte Stunden, Krankheitsfall und Schwangerschaft

Im Krankheitsfall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Monatsbeitrags. Versäumte Unterrichtseinheiten können nachgeholt werden. Der Vertrag kann nur bei langwierigen Krankheiten ab 6 Wochen und bei einer Schwangerschaft jeweils unter Vorlage eines ärztlichen Attests pausieren, sowie aus beruflichen oder schulischen Gründen (z.B. vorübergehend geänderte Arbeitszeiten), wenn die Unterbrechungsdauer mehr als zwei Monate umfasst und schriftlich von dem Arbeitgeber oder der Schule nachgewiesen wird, wobei die Mindestvertragslaufzeit erfüllt werden muss.

§ 6 Urlaub / Schul-Ferienzeit

Grundsätzlich findet ein durchgehender Unterricht, z.T. mit zusammengefassten Kursen, auch in den allgemeinen Schulferien statt. Das Studio29 ist berechtigt, im Kalenderjahr maximal 3 Wochen, sowie an gesetzlichen Feiertagen, zu schließen. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu zahlen und versäumte Unterrichtseinheiten können nachgeholt werden. Die im Urlaubsfall des Mitgliedes versäumten Kurse können nachgeholt werden; es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Pausieren des Monatsbeitrags.

§ 7 Teilnahmebedingungen, Kursangebot

Sofern das Mitglied sich unbillig verhält (z.B. durch Trunkenheit, Beleidigungen etc. auffällt), kann Studio29 es ohne Anspruch auf Rückerstattung von Kursgebühren vom weiteren Unterricht bzw. Angebot ausschließen. Werden Kursbeiträge nicht gezahlt stellt das einen Vertragsbruch dar. Böswillige Vertragsbrüche werden zur Anzeige gebracht. Mitglieder können aus allen Kursen mit der vereinbarten Dauer auswählen und sind nicht an einen bestimmten Kurs gebunden. Studio29 ist berechtigt, das Kursangebot jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder neu festzulegen und dabei nicht an bestimmte Tanzstile, Dozenten und Zeiten gebunden.

Die Teilnehmerzahl eines jeweiligen Kurses ist aufgrund der Größe des Raumes begrenzt und liegt im Ermessen der Dozenten, Choreographen bzw. Trainer. Innerhalb der Kursräume ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

Angefallene Nachholstunden müssen dem Studio29 bis zum letzten Werktag desjenigen Monats, in dem die Nachholstunden angefallen sind, angezeigt werden, andernfalls verfallen die Nachholstunden. Nachholstunden können innerhalb von einem Monat nach dem Monat, in dem die Nachholstunden entstanden sind, in Anspruch genommen werden. Danach verfallen unverbrauchte Nachholstunden.

§ 8 Kündigung

Das Mitglied kann mit einer Frist von 4 Monaten zum Ablauf eines jeden Kalendermonats kündigen.

Frühestmöglicher Kündigungszeitpunkt ist der Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung muß schriftlich beim Studio29 eingehen. Das Datum des Poststempels oder der am Tresen des Studio29 bestätigte Eingang ist bindend.

Kommt das Mitglied für drei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Monatsbeitrages oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug oder kommt das Mitglied in einem Zeitraum, der sich über mehr als drei Monate erstreckt, mit der Zahlung der Monatsbeiträge in Höhe eines Betrages in Verzug, der die Monatsbeiträge für drei Monate erreicht, ist Studio29 zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Nach der Beendigung des Vertrages verfallen bestehende Nachholstunden. Die Einwilligung nach § 9 bleibt auch nach Vertragsende bestehen.

§ 9 Haftung

Der gesamte Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen des Studio29 geschieht auf eigene Gefahr des Mitgliedes. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von Mitarbeitern des Studio29 verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Für die Garderobe des Mitgliedes bzw. dessen anderweitigen (Wert)-Gegenstände etc. wird keine Haftung übernommen.

§ 10 Verwendung von Inhalten, Film- und Fotoaufnahmen

In den Räumen des Studio29 werden gelegentlich Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Das Mitglied willigt ein, dass Film- und Fotoaufnahmen, auf denen das Bildnis des Mitgliedes erscheint, zu werblichen Zwecken vom Studio29 verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, insbesondere auch im Internet auf der Homepage des Studio29, im Rahmen von social media Marketing, auf Flyern, Werbebroschüren, Plakaten und vergleichbaren Werbeträgern.

Sollte das Mitglied mit der Verwendung seines Bildnisses im Nachhinein nicht mehr einverstanden sein und kein Widerrufs- oder Anfechtungsrecht haben, wird Studio29 die Verwendung der entsprechenden Bilder aus Kulanz unterlassen, außer wenn für die Verwendung der Bilder nicht unerhebliche Aufwendungen getätigt wurden, die infolge des Unterlassens vergeblich würden. Wurde individualvertraglich eine andere Vereinbarung getroffen, gilt diese.

§ 11 Schlussbestimmungen

Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Klausel gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

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